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   BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 282/87   

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BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 282/87 (https://dejure.org/1987,19074)
BAG, Entscheidung vom 16.09.1987 - 4 AZR 282/87 (https://dejure.org/1987,19074)
BAG, Entscheidung vom 16. September 1987 - 4 AZR 282/87 (https://dejure.org/1987,19074)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.02.1968 - 4 AZR 275/67

    Zulässigkeit begrenzter Effektivklauseln

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 282/87
    Das, wäre aber eine Effektivklausel, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats unzulässig ist (vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine Effektivklausel liegt nämlich auch dann vor, wenn sich die unmittelbare und zwingende Wirkung der Tarifklausel in der einmaligen Erhöhung des Tariflohnes er schöpft, fortan also der neben dem neuen Tariflohn zu zahlende Lohnbestandteil seinen Rechtsgrund allein in der arbeitsvertraglichen Lohnabrede haben soll und demgemäß wieder der freien Par teidisposition unterliegt (sog. begrenzte Effektivklausel, vgl. BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel).

    Eine solche Regelung würde eine Effektivklausel dar stellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23» 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effek tivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.

  • BAG, 16.04.1980 - 4 AZR 261/78

    Tarifvertragliche Verdienstsicherung - Tariflohn - Tarifgehalt - Außertarifliche

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 282/87
    Wenn demgegenüber in Ziffer 55 Abs. 5 ausdrücklich nur von den Tariflöhnen gesprochen wird, haben damit die Tarifvertragsparteien die Lohnerhöhung nur für diesen Tariflohn vorgesehen und die Effektiv löhne lediglich als Berechnungsgrundlage für andere Vergütungen zugrunde gelegt, wie das nach der Rechtsprechung des Senats zu lässig ist (vgl. BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu 1 4 TVG Effektiv klausel).

    Eine solche Regelung würde eine Effektivklausel dar stellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23» 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effek tivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.

  • BAG, 10.03.1982 - 4 AZR 540/79

    Tariflohnerhöhung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 282/87
    Eine solche Regelung würde eine Effektivklausel dar stellen, die nach ständiger Rechtsprechung des Senats unwirksam ist (BAGE 20, 308 = AP Nr. 7 zu § 4 TVG Effektivklausel, bestätigt durch die Entscheidungen BAGE 23» 399 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Effektivklausel, BAGE 33, 83 = AP Nr. 9 zu § 4 TVG Effek tivklausel, BAGE 38, 118 = AP Nr. 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) und von den Tarifvertragsparteien in dieser Form auch nicht gewollt sein kann.

    Der dem Arbeitsvertragsrecht zugehörige Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemeinen Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und willkürlich schlechter zu stellen (vgl. BAG Urteile vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 35, 43 und BAG 38, 118 = AP Nr. 45, 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung m. w. N .).

  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87

    Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 282/87
    Lohnerhöhung aufgrund Arbeitszeitverkürzung Rechnung getragen werden (vgl. BAG Urteil vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 -, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 23.06.1965 - 4 AZR 103/64

    Wochenlohn - Zeitabschnitt einer Woche - Wöchentliche Arbeitszeit - Gewerbliche

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 282/87
    Zu Unrecht beruft sich der Kläger hierzu auf die Entscheidung des Senats vom 23. Juni 1965 (- 4 AZR 103/64 - AP Nr. 1 zu § 611 BGB Wochenlohn).
  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 265/87

    Tariflohn bei Arbeitszeitverkürzung - Effektivklausel

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 282/87
    4 AZR 265/87 vom 16. September 1987 4 AZR 282/8f 9 (5) Sa 732/86 Rheinland-Pfalz Verkündet-''-anF1' lirlam eil des Volkes 16. September"198f Haüst, Amt sinspkiiidFiri ' â- Urteil als Urku ndsheä?mter der Ges6häfbäs>'e 11e In Sachen hat'der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom >6'.
  • BAG, 26.04.1961 - 4 AZR 501/59

    Vorschrift eines Tarifvertrages - Erhöhung der Tariflöhne - Übertarifliche

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 282/87
    Besonders deutlich wird das in tariflichen Anrech- nungsklauseln (BAG Urteil vom 26. April 1961 - 4 AZR 501/69 -, AP Nr. 5 zu § 4 TVG Effektivklausel), mit denendie Tarifvertragsparteien das Aufsaugen eines Übertarifliehen Lohnteiles ohne Rücksicht darauf vorschreiben, wie er einzelvertraglich und damit u. U. auch tariffest vereinbart ist.
  • BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78

    Realschullehrerin - Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung - Einstellung in

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 282/87
    Der dem Arbeitsvertragsrecht zugehörige Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemeinen Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und willkürlich schlechter zu stellen (vgl. BAG Urteile vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 35, 43 und BAG 38, 118 = AP Nr. 45, 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung m. w. N .).
  • BAG, 17.05.1978 - 5 AZR 132/77

    Erhöhung der Gehälter - Betriebseinheitliche Regelung - Grundsatz der

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 282/87
    Der dem Arbeitsvertragsrecht zugehörige Gleichbehandlungsgrundsatz verwehrt es dem Arbeitgeber, in seinem Betrieb einzelne oder Gruppen von Arbeitnehmern ohne sachlichen Grund von allgemeinen Regelungen des Arbeitsverhältnisses auszunehmen und willkürlich schlechter zu stellen (vgl. BAG Urteile vom 17. Mai 1978 - 5 AZR 132/77 - AP Nr. 42 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; BAGE 35, 43 und BAG 38, 118 = AP Nr. 45, 47 zu § 242 BGB Gleichbehandlung m. w. N .).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 282/87
    Aus dem: tariflichen Gesamt Zusammenhang , der für die Auslegung des Tarifvertrages maßgeblich ist (vgl, BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), ergibt sich aber, daß die Tarifvertragsparteien des MRP immer dann, wenn sie nicht den Tariflohn meinen, sondern den effektiven Lohn an sprechen, das auch so bezeichnen.
  • BAG, 18.08.1971 - 4 AZR 342/70

    Anrechnungsklauseln

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